Ortsbild und Baumberatung

Das Ortsbild ist das Aushängeschild einer Gemeinde

Das Bild eines Ortes, den wir besucht haben, bleibt uns in guter Erinnerung etwa durch einen schönen Marktplatz mit hübschen alten Häusern, ein altwür-diges Rathaus, ein Schloss oder ein Flussufer.

Alles das haben wir in Mühlenbeck, Schildow, Schönfließ und Zühlsdorf nicht. Das Ortsbild unserer Gemeinde wird geprägt durch Straßen mit alten und jungen Alleebäumen und durch Gärten, in denen hohe Kiefern, Fichten, Birken oder Eichen dem Grundstück und seinem Haus einem bestimmten Charakter geben.

In vielen Straßen ist unser Ortsbild wohltuend grün und bunt, einfach natur-schön.

Im Frühling duften die Ahorne, im Sommer die Linden, im Herbst bieten Kastanien und Eicheln den Kindern eine Abwechslung beim Spaziergang, Ebereschen winken mit Büscheln roter Beeren, und die Kiefern und Fichten setzen sommers wie winters gründunkle Akzente.

Allee- und Solitärbäume wirken prägend.

Besonders in den Anliegerstraßen verflechten alte Alleebäume ihre Kronen miteinander und schaffen ein grünes Dach. Aber auch einzeln stehende Bäume sind ein Blickfang und machen das Straßenbild einmalig. Beim Spazierengehen erkennt man besonders deutlich, wie ein Baum optisch einen Straßenabschnitt markiert, wie sich grüne oder buntgefärbte Blätter von einem hellen Haus abheben oder wie ein Nussbaum Haus und Hof beschattet.

Bäume machen den Ort, die Straße und das Grundstück unverwechselbar, freundlich und liebenswert.

 

 

Unsere Gemeinde muss naturnah bleiben

Die historisch gewachsene ländliche Prägung und der Wald- und Garten-charakter sind die hervorstechenden Kennzeichen der Gemeinde Mühlen-becker Land. Der Schatz der Gemeinde sind unsere Bäume. Se müssen behütet werden. Dafür haben die Gemeindevertreter, die Gemeindever-waltung und alle Einwohner Sorge zu tragen. Um unsere Bäume zu erhalten,

zu pflegen und zu mehren, plädieren wir dafür, dass die Gemeinde folgende Maßnahmen umsetzt:

 

Leitlinien für den Baumschutz

  • Die gemeindliche Gehölzschutzsatzung wird konsequent angewandt und zugunsten des Gehölzschutzes fortgeschrieben. Sie soll Norm und Anliegen aller Einwohner werden.
  • An allen geeigneten Straßen werden die Baumreihen lückenlos erhalten bzw. neue Baumreihen hergestellt. Kränkelnde Bäume werden nicht übereilt gefällt sondern durch fachgerechte Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen gepflegt.
    Die Schaffung von Alleen wird befördert.
  • Bei Straßenausbaumaßnahmen und Bauvorhaben auf gemeindeeigenen Grundstücken werden die vorhandenen Bäume besonders begutachtet. Geschützte Bäume haben gegenüber einer eventuell kostengünstigeren Bauausführung Vorrang. Es gilt, Fällungen zu vermeiden und die Rinden- und Wurzelbereiche zu schützen.
  • Auch bei privaten Baumaßnahmen wird der vorhandene Baumbestand vorrangig berücksichtigt. Die Regelungen des Baugesetzbuches und der gemeindlichen Gehölzschutzsatzung werden sorgfältig aber wenn möglich zugunsten des Baumschutzes abgewogen.
  • Wertvolle und das Straßenbild prägende Bäume in Privateigentum werden in ihrer Pflege und Erhaltung durch die Gemeinde unterstützt.
  • Bei anhaltender Trockenheit organisiert die Gemeinde für ihre Straßen-bäume eine ausreichende Bewässerung.
  • Für die Akzeptanz des Baumschutzes bei den Einwohnern wird durch Aufklärung und Beratung mit Hilfe geeigneter Maßnahmen gearbeitet. Das ehrenamtliche Engagement von Bürgern für den Schutz von Bäumen wird unterstützt und gefördert.
  • Wichtig ist es, bereits auch die heranwachsenden Generationen für den Baumschutz zu sensibilisieren. Die Gemeinde wird den Tag des Baumes (25. April) jährlich als Festtag mit der Schwerpunktsetzung in Kitas und Schule begehen.
  • Der Tag des Baumes soll aber auch mit Ausstellungen und Großwuchs-pflanzungen an prädestinierten Standorten in den gemeindlichen Orts-teilen sowie für die Werbung von Baumpatenschaften den Wert der Bäume für die Gemeinde Mühlenbecker Land nachhaltig herausstellen.

Diese Leitlinien wurden im Dezember 2008 als Petition an die Gemeinde-vertretung herangetragen und nach einem zähen Ringen im Februar 2011 in unverändertem Wortlaut per Beschluss angenommen.

Für die Altbäume in der Schildower Hauptstraße kam dieser Beschluss zu spät. Im Zuge der grundhaften Fahrbahnsanierung wurden für eine best-mögliche Baufreiheit alle älteren Straßenbäume gefällt. (Das waren alle bis auf einen, s. Foto). Obwohl beidseitig Jungbäume nachgepflanzt wurden, bestimmen jetzt zwei Netto-Discounter und Getränke-Hoffmann insbe-sondere auf Grund ihrer überdimensionalen Firmenlogos das Ortsbild in der Mitte Schildows.